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FORSTEINRICHTUNG

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten erfolgt auf der Grundlage der Forsteinrichtung in Form von die 10-jährigen Betriebsplänen. Sie werden für die Staatsforste durch spezialisierte Einrichtungen verfasst, u. a. durch Büro für Forsteinrichtung und Forstvermessung (BULiGL). Die Betriebspläne der Forsteinrichtung erfordern öffentliche Umfragen und werden vom Umweltminister verabschiedet.

Die Vorbereitung der Forsteinrichtung erfolgt immer nach genauer Bestandaufnahme und Zustandserfassung. Die Forstwirte bestimmen solche Forstmerkmale, wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Krankheiten und Befall, Bodenverhältnisse und Biotop. In den auszuführenden Maßnahmen werden Ziele der Bewirtschaftung und Aufgaben berücksichtigt, die Wälder in der eingerichteten Oberförsterei erfüllen.

Gegenwertige Forsteinrichtung benutzt neueste Technikerrungenschaften. Das wichtigste  Arbeitswerkzeug ist digitale Waldkarte, die mit dem Geoinformationssystem kompatibel ist.  Diese Karte verarbeitet und stellt in der graphischen Form Daten dar, die während der Außenaufnahmen  gesammelt wurden. Seit  Jahren werden bei der Forsteinrichtung auch immer genauere Methoden der Luft- und Satellitenaufnahmen eingesetzt.

Die Forsteinrichtung enthält u. a.:

- Beschreibung der Wälder und Flächen für Aufforstungszweck,

- Auswertung der Waldbewirtschaftung in der vergangenen Periode,

- Naturschutzprogramm,

- Bestimmung der Maßnahmenplanung in Bereichen Holzgewinnung, Bestockung, Verjüngung, Waldschutz und -pflege, Jagdwirtschaft und Erstellung von Waldinfrastruktur (Gebäude, Waldwege).

 

Die Forsteinrichtung ist wichtigstes Hauptdokument, das für jede Oberförsterei verfasst wird. Die Forsteinrichtung gewährleistet außer der Nachhaltigkeit des Waldes, auch die Nutz- und soziale Erholungsfunktion. Die Forsteinrichtung beinhaltet solche Gebiete, wie: Forstwirtschaft,  Umweltschutz, Vermessung und Informatik.