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NATURDENKMALE
Zu Naturdenkmalen werden Naturgebilden in Form von einzelnen Objekten oder Gruppengebilden erklärt, welche von besonderem Natur- und Kulturwert, wissenschaftlicher, historischer und landschaftsprägender Bedeutung sind. Naturdenkmale werden durch individuelle Eigenschaften gekennzeichnet, welche sie von anderen Gebilden unterscheiden lassen (z.B. für Bäume eines gewissen Alters oder Stammdurchmessers).
Man unterscheidet zwischen den zwei Gruppen der Naturdenkmale. Zu der ersten Gruppe gehören einzelne Bäume, Sträucher oder Baumgruppen wegen ihrem Alter, ihrer Größe oder besonderer Form.
Die zweite Gruppe bilden Quellen, Wasserfälle, Felsen und Höhlen.
Auf dem Gebiet der Oberförsterei Nowa Sól wurden 17 Naturdenkmale ausgewiesen, darunter:
11 einzelne Bäume, 3 Flächennaturdenkmale, 1 Baumgruppe, 1 Allee, 1 Findling
• Findling „Ołtarz" – Brzeźnica, Przylaski
• Baum „Kaziu" – Bytom Odrzański, Tarnów
• Baum „Kazimierz" – Bytom Odrzański, Tarnów
• Baum „Józef" – Bytom Odrzański, Tarnów
• Baum „Sosna Francuzów" – Bytom Odrzański, Tarnów
• Baum „Bronek" – Kożuchów, Przylaski
• Baumgruppe (3 Bäume) „Lech", „Czech", „Rus" – Kożuchów, Przylaski
• Baum „Ceglana Lipa" – Kożuchów, Przylaski
• Baum „Lech" – Kożuchów, Przylaski
• Allee mit 22 Eichen „Aleja Marka" (darunter 3 tote Bäume) – Nowa Sól, Odra
• Baum „Przydrożnik" – Nowogród Bobrzański, Przylaski
• Baum „Andrzej" – Siedlisko
• Baum (tot) „Kuba" – Siedlisko, Odra
• Flächennaturdenkmal „Cegielnia" – Kożuchów, Przylaski
• Flächennaturdenkmal„Sosnowe Wywijasy" – Nowogród Bobrzański, Niwiska
• Flächennaturdenkmal„Nadodrzańskie Dęby" – Nowa Sól, Odra
2010 stürzte infolge von Sturmböen eine in Siedlisko zum Naturdenkmal erklärte Eiche.
Als angemeldete Naturdenkmale gelten Gebilden, welche die für Naturdenkmale geltenden Anforderungen erfüllen, mit bearbeiteten Unterlagen, die bei der Gemeindeverwaltung vorgelegt wurden. Die Anmeldung eines Naturdenkmals kann von jedem Gemeindebewohner (aber auch Gemeindevorsteher oder Beamten), durch Schulen oder Vereine usw. erfolgen. Der Anmeldung sollen eine Feldskizze oder örtliche Pläne mit dem gekennzeichneten Objekt beigelegt werden. Für einen Baum gilt der Umfang in der Brusthöhe, welcher den Durchschnittswert für jegliche Art überschreitet.